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   BFH, 26.06.2001 - X B 163/00   

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https://dejure.org/2001,13971
BFH, 26.06.2001 - X B 163/00 (https://dejure.org/2001,13971)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2001 - X B 163/00 (https://dejure.org/2001,13971)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - X B 163/00 (https://dejure.org/2001,13971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmangel - Darlegungserfordernis - Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift - Divergenz - Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes

  • Judicialis

    EStG § 10h; ; WoBauG § 11 II.; ; WoBauG § 40 II.; ; FGO § ... 115 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.03.1992 - III B 547/90

    Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 26.06.2001 - X B 163/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung grundsätzlich nur nach den innerhalb der gesetzlichen Beschwerdefrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842, unter 1. der Gründe; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 205).
  • BFH, 19.06.1998 - IX B 13/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Steuerakte - Zugrundeliegender Akteninhalt -

    Auszug aus BFH, 26.06.2001 - X B 163/00
    Die Kläger haben jedoch nicht dargelegt, welche weitere Aufklärung sich dem FG nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Beweise das FG nicht erhoben hat, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt worden ist und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.
  • BFH, 27.04.1999 - III B 118/98

    Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Beweiswürdigung;

    Auszug aus BFH, 26.06.2001 - X B 163/00
    Dies rechtfertigt jedoch nicht die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO a.F. (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 27. April 1999 III B 118/98, BFH/NV 1999, 1478).
  • BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94

    Rüge unterlassener Sachverhaltsermittlung

    Auszug aus BFH, 26.06.2001 - X B 163/00
    Hinreichend dargelegt ist die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nur dann, wenn der Beschwerdeführer die Rechtsfragen bezeichnet, deren Beantwortung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt; darzulegen ist insbesondere, dass es sich um aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Fragen handelt und diese Fragen im konkreten Verfahren klärungsbedürftig und klärungsfähig sind (z.B. Beschluss des BFH vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807).
  • BFH, 29.06.1987 - X B 26/87

    Genaue Bezeichnung eines Zulassungsgrundes einer Revision durch den

    Auszug aus BFH, 26.06.2001 - X B 163/00
    Diesen Anforderungen entspricht nur eine Begründung, die die Rechtssätze der Divergenzentscheidung(en) des BFH so genau bezeichnet, dass eine Abweichung erkennbar wird (Senatsbeschluss vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239).
  • BFH, 22.01.1991 - V B 119/89

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verstoßes des Finanzgerichts gegen

    Auszug aus BFH, 26.06.2001 - X B 163/00
    Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Januar 1991 V B 119/89, BFH/NV 1992, 667).
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